EINBERUFUNG DER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Objekt: Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung
Die Mitglieder des Vereins werden gemäß Artikel 8 einberufen – 9 – 10 und 11 Satzung, in AUSSERGEWÖHNLICHER Montage im Sportingcenter in der Via Venezia, 28 in Predazzo (TN) stundenlang 18.00 von 07 Juli p.v. über folgende Tagesordnung zu diskutieren und zu beraten:
1. WICHTIGE und DRINGENDE Mitteilung des Verwaltungsrats
2. Verschiedenes;
Die Versammlung wird gültig konstituiert, gemäß Satzung, mit dem Vorhandensein von mindestens der 50% plus einer der Partner.
Wenn die Beschlussfähigkeit nicht erreicht ist, die Hauptversammlung gilt bei zweiter Einberufung als einberufen, ohne weitere Ankündigung, stundenlang 20.00 am selben Tag am selben Ort und mit der gleichen Agenda.
Predazzo, 11/06/2022